Pensionszusage
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Die Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge. Man spricht hier auch von unmittelbarer Versorgungszusage, weil bei diesem Durchführungsweg der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer direkt eine Leistung zusagt, ohne sich externer Vertragspartner zu bedienen. Es handelt sich bei der Pensionszusage also um das Versprechen eines Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern Versorgungsleistungen zu zahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen eingetreten sind. | |
Mit einer Direktzusage verpflichtet sich Ihr Arbeitgeber
- Ihnen und/oder Ihren Hinterbliebenen
- aus eigenen Mitteln
- nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- unter bestimmten Voraussetzungen
- einmalige oder laufende
Für Firmenkunden
- Die Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH
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