Baufinanzierung
Rahmenbedingungen für die Baufinanzierung durch die Basler Leben AG Direktion für Deutschland
Inhaltsverzeichnis
- Beleihungsgrenze
- Beleihungsobjekte
- Bereitstellungszinsen
- Bonität
- Darlehensauszahlung
- Erbbaurecht
- Gebühren und Kosten
- Sicherheiten
- Tilgung
- Sondertilgung
- Unterlagen
- Wertgutachten
- Anschlussfinanzierung
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1.Hypothek
Die Beleihungshöhe beträgt ca. 45 % des(r) Verkehrswerte, Kaufpreises oder Gesamtkosten.
Besondere Ausstattungsteile wie z.B. Schwimmbad, Kamin, Sauna, Küchen, besondere Bauteile, aufwendige Außenanlagen etc. oder Nebenkosten wie Maklergebühr, Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerbsteuer sowie Kapitalbeschaffungskosten werden nicht berücksichtigt. Im Rahmen der "Baufinanzierung TOP 60" ist eine Beleihung bis zu 60 % der vorgenannten Werte möglich. Der Sollzins erhöht sich dann für das Gesamtdarlehen um 0,15 % p.a. (s. auch Druckstück 08 03.20).
Gesamtbaufinanzierung (nur für selbst genutzte Immobilien)
Die Beleihung bis zu 80 % der vorgenannten Werte ist durch Vergabe einer so genannten 2. Hypothek möglich. Für diese ist die Übernahme einer Bürgschaft erforderlich. Die Bürgschaft wird von uns beschafft. Eine 2. Hypothek ist nur mit einer 1. Hypothek (ca. 45 % der vorgenannten Kosten) darstellbar. Der Sollzins erhöht sich für das Gesamtdarlehen um
0,30 % p.a.
2. Beleihungsobjekte
Beliehen werden inländische Objekte, die jederzeit zum von uns ermittelten Verkaufswert als veräußerlich gelten.
Wir bieten zinsgünstige Baufinanzierungsdarlehen für den Neubau (Um-/Anbau, Renovierung, Modernisierung), Kauf oder eine Umschuldung.
Finanziert werden bevorzugt Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Die Objekte können sowohl selbst genutzt als auch vermietet sein. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte sowie Bürohäuser mit Läden und Praxen werden finanziert, wenn das Objekt von der Gewerbenutzungsart, Lage, Substanz und Ausstattung unseren Beleihungsrichtlinien entspricht. Allerdings ist für diese Objekte nur die Gewährung einer 1. Hypothek unter Zugrundelegung des nachhaltigen Ertragswertes möglich.
Nicht beliehen werden:
- Unbebaute Grundstücke
- Land-, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Objekte
- Ferienhäuser/-wohnungen und Wochenendhäuser
- Fertighäuser, die nicht das RAL-Gütesiegel haben
- Objekte, die in reinen Gewerbegebieten oder abseits jeglicher Bebauung liegen
- Hotels und Gaststätten
- Alten- und Pflegeheime
- Frabrik- und Lagerhallen
- Alte Wohngebäude, die nicht mehr den heutigen Wohnansprüchen genügen (ausgenommen Objekte, die zwischenzeitlich renoviert und modernisiert wurden)
3. Bereitstellungszinsen
3,00 % p.a. auf den nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetrag ab
- 7. Monat nach Darlehenszusage
- bei Umschuldungen drei Jahre Bereitstellungszinsen frei
Die Frist beginnt jeweils mit dem Datum unserer Darlehenszusage.
Darlehen werden nur an Darlehensnehmer gewährt, deren wirtschaftliche Verhältnisse geordnet sind und die den Zins- und Tilgungsdienst sowie alle weiteren bestehenden Zahlungsverpflichtungen auf Dauer tragen können.
Zur Bestreitung des Lebensunterhaltes müssen daher nach Abzug aller finanziellen Verpflichtungen folgende Beträge übrig bleiben:
- 50 % des Nettoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit oder sonstigen Quellen
- mindestens aber monatlich
- 750 EUR für Alleinstehende
- 200 EUR für jede weitere im Haushalt lebende Person
Die Einkommen sind entsprechend zu belegen. Einkünfte aus Spesen, zeitlich begrenzte Zahlungen, Überstunden sowie Steuervorteile jeglicher Art werden nicht berücksichtigt.
5. Darlehensauszahlung
Nach Darlehensabsicherung (Eintragung einer erstrangigen Grundschuld im Grundbuch) und Erfüllung der im Darlehensvertrag genannten Auszahlungsbedingungen erfolgt die Valutierung des Darlehens
- bei bereits ordnungsgemäß fertiggestellten Objekten in einer Summe,
- bei Neubauten entsprechend dem Baufortschritt i.d.R.
- in Dritteln
1. Drittel bei Rohbaufertigstellung
2. Drittel nach Fertigstellung der Rohinstallationen (einschl. Innenputz)
3. Drittel nach ordnungsgemäßer Fertigstellung.
Eine Auszahlung nach MaBV ist möglich.
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Für die Beleihung von Erbbaurechten (zeitlich begrenztes Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude gegen Entrichtung eines Erbbauzinses zu errichten oder zu nutzen) gelten besondere Richtlinien. Hier ist im Einzelfall eine Abklärung mit uns erforderlich.
7. Gebühren und Kosten
| Bearbeitungsgebühr | keine |
| Wertermittlungsgebühr | keine |
| Kontoführungsgebühr | keine |
| Pfandübertragungsgebühr (Objekttausch) | 1 % des Restdarlehens, min. 250 EUR |
| Wechsel des Schuldners, Schuldhaftentlassung | 250 EUR |
| Freigabe von Sicherheiten(Abtretung/Teilabtretung, Pfandfreigabe) | 100 EUR |
| Berechnung für Nichtabnahme- und Vorfälligkeitsentschädigung) | 100 EUR |
| Mahngebühr | 10 EUR |
| Bearbeitungsgebühr bei Rücklastschriften | 10 EUR |
| Umstellung der Tilgungsart | 50 EUR |
| Vertragsänderung nach Unterzeichnung des Darlehens-/Prolongationsvertrages | 100 EUR |
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8. Sicherheiten
Im Grundbuch des Beleihungsobjektes ist das Darlehen durch Eintragung einer Briefgrundschuld dinglich zu sichern. Die Grundschuld muss an ausschließlich erster Rangstelle des Grundbuches eingetragen werden. In Abt.II dürfen lediglich nicht wertmindernde Eintragungen (Grunddienstbarkeiten wie z.B. Wegerechte etc.) im Rang vorgehen.
Alle Darlehensnehmer haben die persönliche Haftung zu übernehmen. Mehrere Darlehensnehmer (z.B. Ehegatten) haften als Gesamtschuldner.
9. Tilgung
Die Gewährung von Baufinanzierungsdarlehen erfolgt durch laufende Regeltilgung (Annuitätendarlehen).
- Regeltilgung mindestens 1,00 % p.a., höchstens 5,00 % p.a.
10. Sondertilgung
Ungeachtet der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit sind während dieser Zeit kostenfreie Sondertilgungen (z.B. Eigenheimzulage) in Höhe von max. 10 % p.a. (jeweils gerechnet von der ursprünglich gewährten Darlehenssumme) möglich.
Die Mindesttilgungssumme beträgt 1.000 EUR. Rückzahlungen sind jeweils zum Quartalsende möglich.
In einem Jahr nicht genutzte Sondertilgungen können nicht in das nächste Jahr übertragen werden.
Sondertilgungen durch Fremdmittel sind ausgeschlossen. Die Sondertilgungsklausel muss jeweils im Darlehensantrag mitbeantragt werden. Sie wird nicht automatisch in den Darlehensvertrag mit aufgenommen.
11. Unterlagen
Damit der Darlehensantrag schnell und abschließend bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Darlehensantrag mit Kopie der Personalausweise
- Antrag auf eine Lebens- oder Rentenversicherung bzw. Fonds- oder Bausparantrag
- Kaufvertrag und Grundbuchauszug bei bestehenden Objekten oder Grundstückskaufvertrag (gegebenfalls mit Grundbuchauszug) bei Neubauten und Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Ortsplan, Lageplan, Flurkarte
- Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Wohnflächen- und Kubikmeterberechnungen
- Fotos (bei Neubauten nachzureichen)
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate und Einkommensteuerbescheide der letzten 2 Jahre im Original
- bei Selbstständigen zusätzlich: Bilanzen und GuV der letzten zwei Jahre, aktuelle BWA
12. Wertgutachten
Ein Verkehrswertgutachten eines vereidigten Sachverständigen ist erforderlich
- bei Darlehen über 400.000 EUR
- bei Darlehen über 200.000 EUR, wenn das Beleihungsobjekt älter als
30 Jahre ist - bei Gesamtbaufinanzierungen (bis 80 %) über 150.000 EUR
- bei Immobilien, die älter als 40 Jahre sind
- bei Immobilien, für die keine qualifizierten Bauunterlagen (Bauzeichnungen, Umbau-/ Modernisierungsnachweise, Wohnflächen- und Kubikmeterberechnungen, Baubeschreibung) vorgelegt werden können
Der Sachverständige wird von der Basler benannt. Die Kosten sind vom Darlehensnehmer zu tragen.
13. Anschlussfinanzierung
Für Darlehensrestlaufzeiten von bis zu drei Jahren bieten wir Anschlussfinanzierungen (Prolongationen) mit sog. Forwarddarlehenskonditionen an.