Direktversicherung

Der Klassiker der betrieblichen Altersversorgung!

Bei der Direktversicherung zahlen Sie als Arbeitgeber in eine Rentenversicherung ein. Sie schließen auf das Leben des Arbeitnehmers eine Direktversicherung ab, die bei Eintreten des Versorgungsfalls an den Arbeitnehmer bzw. seine Angehörigen ausgezahlt wird.

Eine Direktversicherung ermöglicht Ihnen, eine betriebliche Altersversorgung für Ihre Arbeitnehmer aufzubauen und gleichzeitig Steuervorteile zu nutzen.

Die besonderen Vorteile der Direktversicherung für Sie als Arbeitgeber

  • Beiträge für eine Direktversicherung sind bis zu einer Höhe von jährlich 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerbefreit. Dieser Betrag erhöht sich um 1.800 EUR, wenn es sich um eine Zusage handelt, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde und keine pauschalbesteuerte Direktversicherung  nach § 40b EStG genutzt wird.
  • Der Betrag in Höhe von 1.800 EUR ist steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig. Beiträge, die für eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung geleistet wurden, sind bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht sozialversicherungspflichtig.
  • Mit dem Angebot einer Direktversicherung erfüllen Sie als Arbeitgeber das Recht der Arbeitnehmer auf Entgeltumwandlung. Sie sind somit nicht mehr verpflichtet, dem Arbeitnehmer weitere Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.
  • Kein Bilanzausweis der Direktversicherung. 
  • Keine Beiträge zur Insolvenzsicherung.
  • Geringer Verwaltungsaufwand.

Die Vorteile der Direktversicherung für Ihre Arbeitnehmer

  • Für jeden Arbeitnehmer individuelle Vorsorge.
  • Garantierte Verzinsung plus überdurchschnittliche Überschussbeteiligung. 
  • Private Weiterführung ist möglich.
  • Hartz IV-sicher.

Man unterscheidet bei der Finanzierung der Direktversicherungen zwei Formen

Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung (Entgeltumwandlung)

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