Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG)
Entgeltumwandlung: Steuervorteile nutzen und Sozialabgaben sparen!
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Unser Tipp: Betriebliche Altersvorsorge zum Nulltarif! Eine einfache und effektive Lösung für jeden Arbeitgeber: Durch Umwandlung der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) in eine Direktversicherung können Ihre Mitarbeiter ohne einen zusätzlichen Euro eine schöne Zusatzrente im Alter aufbauen! | |
Ihre Vorteile
- Direktversicherungsbeiträge sind bis zu einer Höhe von jährlich 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Dieser Betrag erhöht sich um 1.800 EUR, wenn es sich um eine Zusage handelt, die nach dem 31.12.2004 erteilt wurde und keine pauschalbesteuerte Direkt- oder Pensionskassen- versicherung gemäß § 40b EStG genutzt wird.
- Für eine Direktversicherung, die durch eine Entgeltumwandlung finanziert wird, sind die Beiträge aus dem Bruttoentgelt bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig.
- Der Erhöhungsbeitrag in Höhe von 1.800 EUR ist steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig.
- Leistungen, die aus steuerbefreiten Beiträgen resultieren, sind vollständig zu versteuern, wenn der Leistungsfall schließlich eintritt. Da jedoch der individuelle Steuersatz im Rentenalter meistens deutlich niedriger liegt, entsteht eine Steuerersparnis.
Wir unterstützen Sie in der Umsetzung! Beispiel: Arbeitgeber-Information [pdf, 60 kB]
