Pensionszusage für Geschäftsführer einer GmbH
Top Absicherung für Geschäftsführer einer GmbH!
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Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) stellen für den Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) höchstens eine Grundversorgung dar. Oftmals sind für den GGF aus der GRV keine Leistungen in nennenswertem Umfang zu erwarten. Als ausreichende Versorgung sollten mindestens 60–75 % der letzten Bruttobezüge angestrebt werden. Die Pensionszusage mit Rückdeckung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung trägt dazu bei, das angestrebte Versorgungsziel zu erreichen. | |
Für die Rückdeckung der Zusage kommen verschiedene Varianten in Betracht
Eine Rückdeckung aus Versicherungssicht muss sich an der Art und dem Umfang der zugesagten Versorgungsleistungen und der Situation der GmbH orientieren. Durch die Rückdeckung werden die zugesagten Leistungen voll oder teilweise abgesichert und finanziert.
Als GGF einer Kapitalgesellschaft können Sie sich von Ihrem Unternehmen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zusagen lassen.
- Die Versorgung von GGF unterliegt jedoch einer besonderen arbeits- und steuerrechtlichen Situation.
- Für die Versorgung von GGF kommt traditionell vor allem die Erteilung einer Direktzusage mit Abschluss einer entsprechenden Rückdeckungs-Versicherung in Betracht.
- Die Versorgung basiert auf einer Vereinbarung zwischen der GmbH und Ihnen als GGF. Grundlage ist ein zivilrechtlich gültiger Arbeitsvertrag.
- Die Direktzusage muss für die steuerliche Anerkennung dem Grunde und der Höhe nach angemessen sein. Je nach Beteiligungsgrad an der Gesellschaft werden unterschiedlich hohe Anforderungen gestellt.
- In der Anwartschaftsphase wird der GGF von der Versorgung steuerlich nicht berührt. Die Besteuerung der Renten- oder Kapitalleistungen erfolgt erst nach Abzug entsprechender Freibeträge.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser Spezialität der betrieblichen Altersversorgung!
