Pensionszusage
Top Absicherung für Spitzenkräfte
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Die Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, ist die in Deutschland am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Man spricht hier auch von unmittelbarer Versorgungszusage, weil Sie als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer direkt eine Leistung zusagen, ohne sich externer Vertragspartner zu bedienen. | |
Mit einer Direktzusage verpflichten Sie sich als Arbeitgeber
- dem Arbeitnehmer und/oder dessen Hinterbliebenen
- aus eigenen Mitteln
- nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- unter bestimmten Voraussetzungen
- einmalige oder laufende
Unser Tipp:
Damit diese Verpflichtung nicht zur Last wird, ist es empfehlenswert, eine Rückdeckungsversicherung zur teilweisen oder vollen Finanzierung der Betriebsrente zu hinterlegen. Sie als Arbeitgeber schließen eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben Ihres Arbeitnehmers ab. Vorzeitige Leistungsfälle wie Tod oder Berufsunfähigkeit werden dann von den Basler Versicherungen getragen.
Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH.
Nutzen Sie die Kompetenz der Basler – wir beraten Sie gern.
