Todesfalle Teich
Für Kinder ist Wasser ein magischer Anziehungspunkt. Kinder, die unbeaufsichtigt sind, erkennen die Gefahr nicht und fallen häufig in den Pool oder das Biotop. Schon eine Minute Unachtsamkeit kann zur Katastrophe führen, denn Kleinkinder können bereits bei einer Wassertiefe von wenigen Zentimetern ertrinken. In der Paniksituation schaffen sie es nicht mehr, den Kopf aus dem Wasser zu ziehen, verfallen in eine Starre und ertrinken letztlich lautlos. Selbst wenn der Unfall nicht tödlich endet, ist die Gefahr eines bleibenden Gehirnschadens wegen der unterbrochenen Sauerstoffzufuhr groß.
Da eine hundertprozentige Beaufsichtigung nicht möglich ist, sollten bauliche Maßnahmen und technische Schutzmaßnahmen genutzt werden, um Schwimmteiche und Biotope zu sichern. Ertrinkungsunfälle mit Kleinkindern passieren oft im eigenen Garten oder in der unmittelbaren Wohnumgebung. Bei der Anlage eines Schwimmteichs oder Biotops sollten bereits die folgenden Gestaltungsprinzipien eingeplant werden.
- Gewässer nur an gut einsehbaren Stellen einrichten.
- Der Wasserspiegel sollte sich nicht in einer Senke befinden.
- Aufenthaltsbereiche wie Grill- oder Picknickplätze nicht unmittelbar an ungesicherten Gewässern errichten.
- Durch hochwüchsige Pflanzen oder Büsche Uferbereiche schaffen, die das Begehen unmöglich machen sollen (z.B. tiefe Uferbereiche).
- Unfälle sind häufig auf zu tiefe oder instabile Randbereiche (lose Platten und Steine, schlammig-sumpfiger Untergrund) zurückzuführen. Deshalb auf stabile, griffige Materialien im Uferbereich achten.
- Machen Sie auf die Gefahr aufmerksam:
- Bringen Sie Rettungsring, -ball, -würfel, -stange usw. gut sichtbar an. So sind Sie auch im Ernstfall gerüstet.
- Flachwasserzonen sollen am Rand maximal 20 cm tief und mindestens 1,0 m breit sein. Jede weitere Stufe sollte dann wieder nur 20 cm tiefer und mindestens 1,0 m breit angelegt werden. Das heißt, die gesamte Wasseranlage ist im Stufenbau anzulegen.
- Beim Bau eines Gewässers soll der Wasserüberlauf so gestaltet werden, dass die maximale Wassertiefe – auch nach einer Regenperiode – nicht überschritten wird.
- Je nach Region genügt schon eine maximale Wassertiefe von 60 – 80 cm, um ein Austrocknen bzw. vollständiges Zufrieren des Gartenteichs zu verhindern (auch in 30 – 60 cm Tiefe gedeihen bestimmte Arten von Seerosen).
Eine fachgerechte Umzäunung stellt die wirksamste Lösung dar, um ein Gewässer zu sichern. So kann ein Kleinkind gar nicht erst dorthin gelangen. Allerdings müssen bei der Realisierung dieser Variante bestimmte Kriterien erfüllt sein, denn ein mangelhafter Zaun täuscht unter Umständen Sicherheit nur vor.
- Damit ein Zaun seine Schutzfunktion erfüllen kann, muss er eine Mindesthöhe von 1,0 m aufweisen. Die Maschenweite (Drahtzaun) bzw. der Abstand zwischen den Holzbrettern (Holzzaun) darf 4 cm nicht überschreiten, damit er nicht zur Aufstiegshilfe wird.
- Ein Zaun sollte 10 –12 cm Bodenabstand aufweisen, damit auch Kleintiere wie Igel die Möglichkeit haben, ans Wasser zu gelangen.
- Die im Zaun angebrachte Tür sollte mit einem Mechanismus versehen sein, der von Kindern nicht geöffnet werden kann.
Zur Sicherung kleiner Gefahrenstellen wie Wasserbehältern, Brunnen oder tieferen Stellen in einem Weiher kann ein Gitter verwendet werden. Kinder, die ins Wasser fallen, werden dann zwar nass, gehen aber nicht unter. Das Gitter muss einwandfrei montiert sein und darf sich nicht durchbiegen. Eisengitter rosten im Wasser schnell und werden daher fast „unsichtbar“
- Ein spezielles Gitter kann bis maximal 10 cm unter der Wasseroberfläche montiert werden.
- Die Maschenweite des Gitters soll maximal 4 x 4 cm betragen. Bei größeren Weiten kann sich ein Kind verletzen bzw. in den Maschen verfangen.
- Die Konstruktion muss zum Reinigen des Weihers/Brunnens problemlos demontiert werden können.
