Was bedeutet „auf Erstes Risiko“?
„Auf Erstes Risiko“ bezeichnet zusätzlich zur Sachversicherungssumme mitversicherte Kostenpositionen bis jeweils max. zur genannten „Erstrisiko“-Versicherungssumme. Sie steht im Schadenfall zusätzlich zur Verfügung. Dabei kann die vereinbarte „Erstrisiko“-Versicherungssumme durchaus niedriger sein als der wahre Wert der Sache. Ein Abzug aufgrund von Unterversicherung erfolgt in diesem Fall nicht.