Für wen ist eine Frachtführerhaftpflicht wichtig?
Für alle, die mit dem eigenen Fuhrpark im Auftrag Dritter entgeltlich Güter transportieren.
Wer gewerbsmäßig fremde Güter mit Fahrzeugen des eigenen Betriebes transportiert, ist während der Beförderung für die Güter verantwortlich. Das ist Gesetz. Der Frachtführer haftet demnach für den Verlust oder die Beschädigung der übernommenen Güter sowie für Vermögensschäden im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen (HGB/CMR). Ohne Versicherung ist kein Geschäftsbetrieb als Frachtführer erlaubt. Die Frachtführerversicherung – Basler CARGO Carrier – ist deshalb ein Muss im gewerblichen Gütertransport.
Die Frachtführerhaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, so wie die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei besonderen Bedürfnissen sichern Sie sich zusätzlich ab – mit einer individuell zusammengestellten Auswahl aus sechs SicherheitsPlus-Bausteinen:
Für alle, die mit dem eigenen Fuhrpark im Auftrag Dritter entgeltlich Güter transportieren.
Ohne Versicherung ist kein Geschäftsbetrieb als Frachtführer erlaubt (für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht besteht eine Versicherungspflicht)
Güterschäden (Verlust und Beschädigung), Vermögensschäden und Lieferfristüberschreitungen.