Wer kann versichert werden?
Firmeninhaber und Familienangehörige, die im Betrieb mitarbeiten, alle oder einzelne Mitarbeiter mit und ohne Namensnennung.
Bei Arbeits- und Wegeunfällen verletzen sich in Deutschland über 1,1 Millionen Menschen pro Jahr – dafür bietet die gesetzliche Unfallversicherung einen Grundschutz. Doch schon das Essen in der Mittagspause, der private Einkauf oder die Zigarette zwischendurch (um nur drei Beispiele zu nennen) gelten arbeitsrechtlich als Freizeit. Mit der Folge, dass in diesen Situationen die Arbeitnehmer allein das Unfallrisiko tragen. Wichtig zu wissen: Die meisten Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Vorsorge ist also gerade beim Unfallrisiko wichtig!
Die Basler Gruppenunfallversicherung bietet leistungsstarken Versicherungsschutz: Sie und Ihre Mitarbeiter sind damit umfassend vor hohen Folgekosten eines Unfalls geschützt – auch dort, wo die lückenhafte gesetzliche Unfallversicherung endet. Und das zu günstigen, steuerlich abzugsfähigen Prämien! Als Arbeitgeber verschafft Ihnen die betriebliche Unfallversicherung zudem einen weiteren Vorteil im Wettbewerb um Mitarbeiter.
Firmeninhaber und Familienangehörige, die im Betrieb mitarbeiten, alle oder einzelne Mitarbeiter mit und ohne Namensnennung.
Die Entscheidung, wie viele und in welchem Umfang die Mitarbeiter versichert werden sollen, liegt beim Unternehmen. Arbeitsrechtliche Kriterien sind einzuhalten.
Kleine und große Unternehmen sowie Freiberufler und Selbständige (ab zwei Personen).
Ja, die Versicherungsprämien können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Einmalige Invaliditätsleistung, lebenslange Unfallrente, Todesfallleistung, Unfall-Krankenhaustagegeld (mit Genesungsgeld), Unfall-Tagegeld, Schmerzensgeld.