Gut informiert: Die Maschinenversicherung
- Sichert Ihre stationären und fahrbaren Maschinen gegen existenzbedrohende Schäden ab.
- Versichert ist jede Form von Beschädigung oder Zerstörung (mit wenigen Ausnahmen).
- Ersatzgeräte sind im Schadenfall mitversichert (bis zu einem Monat).
- Neuwertentschädigung für stationäre Maschinen (sofern der Zeitwert noch mindestens 40% beträgt).
- Leistungs-Update-Garantie: Verbesserte Bedingungen gelten automatisch für bestehende Verträge.
Warum ist eine Maschinenversicherung wichtig?
In Ihrem Betrieb sind Sie auf leistungsfähige Maschinen angewiesen. Doch ein Bedienungsfehler oder Kurzschluss kann Ihre gesamte Produktion lahmlegen. Schnell werden dabei nicht kalkulierbare, existenzbedrohende Kosten erreicht. Die Basler Maschinenversicherung sichert Sie umfassend gegen Schäden an stationären und fahrbaren Maschinen ab. Sie ist eine Allgefahren-Versicherung, die Sie mit wenigen Ausnahmen gegen jede Form von Beschädigung oder Zerstörung absichert – mit nur einem Vertrag.
Welche Gefahren sind versichert?
Die Basler Maschinenversicherung für stationäre und fahrbare Maschinen schützt Sie vor folgenden Gefahren:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Kurzschluss, Überstrom und Überspannung
- Sturm, Frost, Eisgang
Darüber hinaus sind folgende weitere Gefahren für fahrbare oder transportable Maschinen abgesichert:
- Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
- Wasser-, Öl-, Schmiermittelmangel
- Transporte (ausgenommen Seetransporte)
Die Basler Maschinenversicherungen
Häufig gestellte Fragen
Die Basler Maschinenversicherung ist geeignet für Eigentümer, Mieter und Leasingnehmer von fahrbaren oder stationären Maschinen sowie maschinellen Einrichtungen.
- Für stationäre Maschinen entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert (gültiger Listenpreis ohne Rabatte) zuzüglich der Bezugskosten (Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).
- Für fahrbare Maschinen gilt als Versicherungssumme der Kaufpreis im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten.