Gut informiert: Die Photovoltaikversicherung
- Schützt Ihre Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder der Fassade Ihres Privat- oder Firmengebäudes oder auf fremden Dächern vor den finanziellen Folgen von Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl.
- Versicherungssumme der Photovoltaikversicherung entspricht dem Anlagen-Neuwert (plus Kosten für Fracht, Zölle, Befestigung, Montage).
- Kombinierbarer Versicherungsschutz: Mit Betreiberhaftpflicht und Montageversicherung umfassend abgesichert.
Warum ist eine Photovoltaikversicherung wichtig?
Eine Photovoltaik-Anlage ist gut für Umwelt und Geldbeutel – vorausgesetzt, die Anlage läuft lange ungestört. Doch die teure Elektronik muss vielen Gefahren trotzen: Hagel und Sturm, Kurzschluss und Überspannung, Brand und Blitzschlag, Überlastung und technisches Versagen, Vandalismus und Diebstahl. Die Module Ihrer Anlage werden innerhalb kürzester Zeit zerstört und hinterlassen einen großen finanziellen Schaden für Sie und Ihre Firma. Hinzu kommt der Ertragsausfall. Dagegen sind Sie mit einer Photovoltaikversicherung der Basler umfassend versichert. Sie ist eine Allgefahren-Versicherung und schützt Sie auch vor Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern. Sie erhalten sogar den Ertragsausfall für entgangene Einspeisevergütung ersetzt!
Maximaler Schutz auf Wunsch
Was bringen mir die Kombi-Policen der Basler?
Kombinieren Sie die Photovoltaikversicherung mit anderen Policen: Wenn sich z.B. bei einem Sturm ein Bauteil von Ihrer Photovoltaikanlage löst und einen Passanten verletzt, müssen Sie dafür haften! Davor schützt Sie die Betreiberhaftpflicht der Basler.
Auch bei der Errichtung Ihrer Photovoltaikanlage drohen Gefahren: Sachschäden durch Montagefehler, Diebstahl, Feuer, Konstruktions- und Materialfehler versichern Sie mit der Montageversicherung der Basler. Mit Photovoltaik-, Betreiberhaftpflicht- und Montageversicherung sorgen Sie rund um Ihre Photovoltaikanlage für Sicherheit – einfach mit einem Antrag, einer Police, einem Beitrag.
Im Vergleich: Die Basler Photovoltaikversicherungen
Häufig gestellte Fragen
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert der Photovoltaik-Anlage zuzüglich Bezugskosten (z.B. Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Gewerbetreibenden kann die Umsatzsteuer bei der Bildung der Versicherungssumme unberücksichtigt bleiben.
Der Ertragsausfall für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund eines versicherten Sachschadens ist automatisch mitversichert. Somit können Sie die Finanzierung ohne zusätzliches Eigenkapital weiterbezahlen.