Für welche Berufsgruppen ist die Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll?
Die Vermögensschadenhaftpflicht wurde speziell für Berufsgruppen entwickelt, die Beratungsdienstleistungen anbieten. Sie schützt Freiberufler, Verbände, Vereine und Hausverwalter, wie z.B.:
- Auskunftei, Detektei
- Berufsbetreuer
- Buchführungshelfer, Buchhalter (freiberuflich)
- Büroserviceunternehmen
- Dolmetscher, Übersetzer (freiberuflich)
- Energieberater/Energiepass-Aussteller
- Eventmanager/Eventagentur
- Grundstücks- und Hypothekenmakler
- Gutachter, Sachverständiger
- Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalter
- Heimbetrieb
- Heiz- und Wasserkosten-Ablesedienst
- Journalist, Redakteur, Autor, Lektor (freiberuflich)
- Reisebüro
- Sportverein
- Unternehmensberater
- Verband, Kammer, Innung, Kreishandwerkerschaft
- Verein (ideell und gesellig)
- Verlage (Anzeigenblatt, Zeitschrift, Zeitung)
- Verwaltungsbeirat nach § 29 WEG
- Werbeagentur
- Werbegrafiker, Grafik-Designer