Monatlich 250 € anlegen - 1.300 € Rente - 44% vom Staat zurück
z.B. ein Selbständiger, 30 Jahre, Rentenbeginnalter mit 67 Jahren, zu versteuerndes Jahreseinkommen: 50.000 €, keine Kinder, keine Kirchensteuer
- Fondsgebundene Rentenversicherung mit Steuervorteilen („Rürup-Rente“) und auf Ihre Risikoneigung abgestimmter Anlage
- Garantierter Rentenfaktor ohne Treuhänderklausel, flexible Auszahlungsphase bis zum 85. Lebensjahr
- Beitrag kann auf Wunsch bei Berufsunfähigkeit von uns übernommen werden
Die Gesetzgebung gewährt Steuervorteile für die privaten kapitalgedeckten Versicherungen – denn die gesetzliche Rente allein reicht nicht mehr aus. Wer seinen Ruhestand genießen will, sollte daher die Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Mit der Baloise Invest Basis setzen Sie Ihre Beiträge direkt von der Steuer ab – im Rahmen der geltenden Höchstbeiträge. So sparen Sie gutes Geld und können die Renditechancen der Kapitalmärkte noch besser nutzen.
Als steuerlich geförderte fondsgebundene Rentenversicherung mit frei wählbarem Fondsanteil ist die Baloise Invest Basis optimal geeignet für alle, die Steuervorteile, Flexibilität und Renditechancen verbinden wollen. Sie entscheiden selbst, wie hoch Sie sich absichern und wie Sie Ihre Beiträge anlegen. Dabei passt sich diese Rentenversicherung ganz Ihrem Leben an: Zuzahlungen ab 250 Euro sind jederzeit möglich.
Auf Wunsch können Sie vereinbaren, dass wir für den Fall Ihrer Berufsunfähigkeit Ihre Beiträge für die Baloise Invest Basis übernehmen.
Jede Person im Alter von 18 bis 70 Jahren kann diese Form der fondsgebundenen Altersvorsorge abschließen. Der Mindestbeitrag pro Monat beträgt 25 Euro.
Eine lebenslange garantierte Rente.
Bei Tod vor Beginn der Rente erfolgt je nach Vereinbarung eine Leistung an die Hinterbliebenen. Nach Rentenbeginn kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden.
Fondsgebunden heißt, dass Ihre Versicherungsbeiträge in einer Anzahl von Fonds angelegt und verwaltet werden. Die Entscheidung, in welche Fonds investiert wird, treffen Sie ganz individuell abhängig von Ihrer Risikoneigung. Für unsere Fonds erheben wir keine Ausgabeaufschläge.
Sie können zudem jederzeit bestimmen, ob Sie Ihre bereits erworbenen Fondsanteile umschichten (Vermögensumschichtung) oder zukünftig in andere Fonds investieren möchten (zukünftige Beitragsaufteilung).
Die Anlage in eine fondsgebundene Versicherung eignet sich für Kundinnen und Kunden, die fürs Alter vorsorgen wollen und dabei die Chancen des Kapitalmarktes in Kombination mit den Steuervorteilen einer Rentenversicherung nutzen wollen.
Grundsätzlich ist der steuerliche Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen auf 25.438 Euro (ledig) beziehungsweise 51.276 Euro (verheiratet) begrenzt. Zur Summe der Vorsorgeaufwendungen zählen aber auch andere Beiträge. So etwa die zur gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich dem Arbeitgeber-Anteil oder landwirtschaftliche oder berufsständische Versorgungen (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte). Für Arbeitnehmende, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, mindert sich also damit der effektiv mögliche Höchstbeitrag.
Ihre Rentenansprüche sollten mit Ihren Lebensansprüchen steigen. Darüber hinaus sind steigende Inflationsraten einzukalkulieren. Lassen Sie Ihre Rente dynamisch wachsen. Durch eine von vornherein vereinbarte Beitragsdynamik steigt auch Ihr Rentenanspruch Jahr für Jahr. Und wenn Sie einmal aussetzen möchten, steigen Sie im darauf folgenden Jahr einfach wieder ein.
Zusätzlich können Sie einmal pro Jahr eine Zuzahlung in Ihren Vertrag leisten, die zusammen mit den laufenden Beiträgen bis zu 25.438 Euro betragen kann. Für zusammen veranlagte Ehepaare verdoppelt sich dieser Beitrag auf 51.276 Euro. Gerade für Selbständige bieten sich mit der Basisrente auch Möglichkeiten zur Steueroptimierung.
Ja, die staatliche Förderung kann auf beliebig viele Einzelverträge verteilt werden. Dabei gilt jedoch immer die Beitragshöchstgrenze von 25.438 Euro pro Jahr pro Person, für Verheiratete 51.276 Euro.
Umgekehrt kann ein Basisrenten-Vertrag mit bis zu 51.276 Euro nur dann steuerwirksam genutzt werden, wenn der Versicherungsnehmer verheiratet ist.
Nein, es besteht kein Kapitalwahlrecht, denn die Gesetzgebung lässt dies nicht zu. Ausgezahlt werden können nur monatliche, lebenslange Rentenleistungen.
Leistungen aus der Basisrente können auch im Ausland bezogen werden. Zu beachten ist allerdings, dass eine Steuerpflicht im Inland anfallen kann.
Alle Einzahlungen in die Basisrente genießen besonderen Schutz, das heißt sie sind vor staatlichen Zugriffen geschützt. Im Insolvenzfall ist das Kapital während der Aufbauphase vor Pfändung sicher und muss auch infolge von Arbeitslosigkeit nicht aufgebraucht werden.
Muster-Produktinformationsblätter (auf eigener Seite) helfen Ihnen dabei, Art, Risiko und Kosten sowie mögliche Gewinne und Verluste Ihrer Rentenversicherung („Rürup-Rente“) zu verstehen. Sie enthalten die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen.