Die betriebliche Altersvorsorge
- Mit einer Direktversicherung über die Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber fürs Alter vorsorgen – mit hoher Rendite
- Die Pensionskasse der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers kann eine renditestarke Form der privaten Altersvorsorge sein
- Durch Übertragung von Versorgungsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds lassen sich Kosten sparen
- Steuerfreie Entgeltumwandlung ohne enge Grenzen – mit einer Unterstützungskasse
- Die Direktzusage bietet reduzierten Nettoaufwand durch hohe Steuerersparnis
- Die Einmalzahlung mit Aufschubdauer als klassische Rente bringt eine garantierte Rente bzw. Kapitalzahlung
Die gesetzliche Rente reicht künftig nur noch als Grundstock in der Altersvorsorge. Je besser man heute als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer verdient, desto größer fällt im Rentenalter die Versorgungslücke aus: Diese Lücke entsteht, wenn man sich allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlässt. Hier hilft nur frühzeitige Vorsorge – privat und idealerweise in Zusammenarbeit mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber als betriebliche Altersvorsorge. Denn die Gesetzgebung gewährt zum Beispiel mit der Entgeltumwandlung deutliche Ersparnisse bei Steuern und Sozialabgaben. Um zwischen Arbeitnehmende und Arbeitgebende die optimale Altersvorsorge zu vereinbaren, bieten wir alle Möglichkeiten – von Direktversicherung über Pensionsfonds bis klassischer Rente.
- Die Beiträge für Ihre betriebliche Altersvorsorge zahlen Sie aus Ihrem Bruttoeinkommen. Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeigeber übernimmt die regelmäßige Überweisung.
- Da die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen genommen werden, reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen. So sinkt Ihre Steuerlast.
- Die Beiträge zur Direktversicherung sind innerhalb bestimmter Grenzen zudem sozialversicherungsfrei.
- Durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ist Ihr Nettoaufwand deutlich niedriger.
- Das Anlagekonzept Ihrer Direktversicherung bestimmen Sie: Klassische Anlage oder Fondsanlage.
- Bei einem Jobwechsel wechselt Ihre Direktversicherung einfach mit oder Sie führen sie privat weiter.
- Die Beiträge für Ihre betriebliche Altersvorsorge zahlen Sie aus Ihrem Bruttoeinkommen. Ihr Arbeitgeber übernimmt lediglich die regelmäßige Überweisung an unseren Kooperationspartner für Sie.
- Da die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen genommen werden, reduziert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen. So sinkt automatisch Ihre Steuerlast.
- Die Zuwendungen zur Pensionskasse sind innerhalb bestimmter Grenzen zudem sozialversicherungsfrei.
- Durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnis ist Ihr Nettoaufwand für die Pensionskasse deutlich niedriger. Bei einem Jobwechsel wechselt Ihre Pensionskassenversicherung einfach mit oder Sie führen Sie privat weiter
- Der Arbeitgeber zahlt für die Übertragung im Allgemeinen einen Einmalbeitrag.
- Durch Übertragung bestehender Versorgungsverpflichtungen auf den Pensionsfonds ist eine Bilanzbereinigung möglich.
- Durch Wechsel auf den Pensionsfonds ist eine signifikante Kostenersparnis möglich.
- Betriebsfremde Risiken können ausgelagert werden. Das Management wird von Profis übernommen.
- Optimierung von Unternehmensratings: Pensionsrückstellungen sind ausgelagert und werden von Ratingagenturen nicht mehr als Fremdkapital bewertet.
- Unser Kooperationspartner gehört zu den Top-Five-Anbietern für betriebliche Altersvorsorge.
- Keine Sozialabgaben für Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.
- Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
- Nachgelagerte Besteuerung im Rentenalter mit einem in der Regel niedrigeren Steuersatz.
- Lukrativ, da der gesamte Bruttoumwandlungsbetrag in die betriebliche Altersvorsorge fließt.
- Vom ersten Tag an unverfallbarer Rechtsanspruch auf die durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungsleistungen.
- Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos und der Angehörigen optional möglich.
- Ihr Arbeitgeber kann sich an der Finanzierung Ihrer Altersversorgung beteiligen.
- Steuerfreie Entgeltumwandlung ohne enge Grenzen.
- Keine Sozialabgaben für Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.
- Lukrativ, da der gesamte Bruttoumwandlungsbetrag in die Altersversorgung fließt.
- Steuervorteil für diese betriebliche Altersvorsorge durch nachgelagerte Besteuerung mit einem in der Regel niedrigeren Steuersatz.
- Sicherheit von Anfang an, z.B. auch bei Insolvenz Ihres Arbeitgebers, durch die Rückdeckung der Zusage bei unserem Kooperationspartners.
- Vom ersten Tag an unverfallbarer Rechtsanspruch auf die durch Entgeltumwandlung finanzierten Versorgungsleistungen.
- Hohe Flexibilität durch Wahlmöglichkeit zwischen einmaliger und regelmäßiger Umwandlung oder auch einer Kombination.
- Ein einmal erreichtes Guthaben ist für die Zukunft gesichert.
- Sichere und attraktive Anlage durch unseren Kooperationspartner
Sie können jährlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei in Ihre Direktversicherung einzahlen. 2020 entspricht dies 6.624 €. Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind zudem sozialversicherungsfrei.
Seit 01.01.2019 muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber bei neuen Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss zahlen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge einspart. Diese Pflicht gilt bei bestehenden Vereinbarungen ab 01.01.2022. In Tarifverträgen kann von dieser gesetzlichen Regelung abgewichen werden.