Wer kann zur privaten Krankenversicherung (Vollversicherung) wechseln?
Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich jederzeit für eine private Krankenversicherung entscheiden. Dazu gehören Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sowie Selbständige und Beamte unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelt unter der Versicherungsgrenze sind Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können Ihren persönlichen Schutz aber auch durch private Zusatzversicherungen verbessern. Wer als privatversicherter Arbeitnehmer durch das jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Beamte erhalten von ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt die Beihilfe für den Berechtigten selbst 50% (bzw. 70% im Ruhestand) der Aufwendungen, für den Ehegatten 70% und für Kinder 80%. Die private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife zu günstigen Beiträgen und ist damit der systemgerechte Versicherungsträger.
Wer sich privat krankenversichern will, der hat die freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist jede Form der Absicherung möglich. Wer gesetzlich versichert ist, kann seinen Schutz durch private Zusatzversicherungen aufstocken. So kann auch der gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten erreichen.