Krankenversicherung
Privatkunden Krankenversicherung
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Gut informiert: Die Krankenversicherung
  • Individuelle Gesundheitsvorsorge für jeden Bedarf, jeden beruflichen Status und jede Lebenssituation – auch bei Vorerkrankungen
  • Je nach Status als private Vollversicherung, zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung oder ergänzend zur Beihilfe
  • Freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs – auf Wunsch mit Selbstbeteiligung in passender Höhe
Warum ist eine private Krankenversicherung (zusätzlich) wichtig?

Fortschritte in der Medizin ermöglichen heute Heilungs­erfolge bei Krankheiten, die gestern noch unheilbar schienen. Damit es Patientinnen und Patienten schnell wieder besser geht, nutzen Ärztinnen und Ärzte ein immer breiteres Spektrum wirksamer Therapien. Für die bestmögliche Versorgung lässt sich rechtzeitig vorsorgen – mit der richtigen Krankenversicherung: Es gibt sie als private Kranken­versicherung (PKV) mit vollem Leistungsumfang oder zusätzlich, um die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. Beihilfe zu ergänzen. Weil nichts so individuell ist wie die private Gesundheitsvorsorge, sollten Sie bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung eine ausführliche Beratung nutzen.

Überblick: Die Private Krankenversicherung
ZUSATZ
Für alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse. Beratung vereinbaren

PKV als Zusatzversicherung

  • Schutz vor hohen Zuzahlungen

    Zum Beispiel bei Zahnersatz

  • Komfortleistungen wie ein Privatpatient

    Zum Beispiel Chefarzt-Behandlung

VOLL
Für Selbständige und Freiberufler. Beratung vereinbaren

PKV als Vollversicherung

  • Individueller Schutz für den Krankheitsfall

    Ganz nach persönlichem Bedarf

  • Einkommensunabhängiger Beitrag

    Auf Wunsch mit Selbstbeteiligung

BEIHILFE
Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Beratung vereinbaren

PKV als Beihilfe-Versicherung

  • Ergänzender Schutz für den Krankheitsfall

    Ganz nach persönlichem Bedarf

  • Günstiger Beitrag

    Auf die Beihilfe abgestimmter Quotentarif

Überblick: Die Private Krankenversicherung
ZUSATZ
Für alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse. Beratung vereinbaren

PKV als Zusatzversicherung

  • Schutz vor hohen Zuzahlungen

    Zum Beispiel bei Zahnersatz

  • Komfortleistungen wie ein Privatpatient

    Zum Beispiel Chefarzt-Behandlung

VOLL
Für Selbständige und Freiberufler. Beratung vereinbaren

PKV als Vollversicherung

  • Individueller Schutz für den Krankheitsfall

    Ganz nach persönlichem Bedarf

  • Einkommensunabhängiger Beitrag

    Auf Wunsch mit Selbstbeteiligung

BEIHILFE
Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Beratung vereinbaren

PKV als Beihilfe-Versicherung

  • Ergänzender Schutz für den Krankheitsfall

    Ganz nach persönlichem Bedarf

  • Günstiger Beitrag

    Auf die Beihilfe abgestimmter Quotentarif

Häufig gestellte Fragen
Wer kann zur privaten Krankenversicherung (Vollversicherung) wechseln?

Freiwillige Mitgliederinnen und Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich jederzeit für eine private Krankenversicherung entscheiden. Dazu gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze sowie Selbständige und beamtete Personen unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

Arbeitnehmende mit Arbeitsentgelt unter der Versicherungsgrenze sind Pflichtmitgliederinnen und -mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können Ihren persönlichen Schutz aber auch durch private Zusatzversicherungen verbessern. Wer als privatversicherte, angestellte Person durch das jährliche Ansteigen der Versicherungspflichtgrenze versicherungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten durch die gesetzliche Kasse von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Beamtete Personen erhalten von ihrer Arbeitgeberin bzw. ihrem Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt die Beihilfe für die berechtigte Person selbst 50 % (bzw. 70 % im Ruhestand) der Aufwendungen – für den Ehegatten 70 % und für Kinder 80 %. Die private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Quotentarife zu günstigen Beiträgen und ist damit der systemgerechte Versicherungsträger.

Wer sich privat krankenversichern will, der hat die freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist jede Form der Absicherung möglich. Wer gesetzlich versichert ist, kann seinen Schutz durch private Zusatzversicherungen aufstocken. So können auch gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Status einer Privatpatientin bzw. eines Privatpatienten erreichen.

Wie ist meine Familie in der privaten Krankenversicherung versichert?

Die private Krankenversicherung kennt keine Familienversicherung, daher muss in der Regel für jedes Mitglied der Familie (z. B. nicht berufstätiger Ehegatte und leibliche Kinder) ein individueller Versicherungsschutz vereinbart werden.

Kann ich mich trotz Vorerkrankungen privat versichern?

Liegen Vorerkrankungen vor oder sind Sie aktuell in ärztlicher Behandlung, so machen Sie hierzu wahrheitsgemäße Angaben bei der Antragsaufnahme. Die Vorversicherung wird erst dann gekündigt, wenn Sie eine verbindliche Annahmeerklärung des privaten Versicherers vorliegen haben. Bei vielen kleineren Erkrankungen ist eventuell mit einem Risikozuschlag zu rechnen. Ist die Erkrankung nur akut und möglicherweise als vorübergehend anzusehen, kann dieser Zuschlag auch befristet werden. Nicht zu empfehlen ist es, Leistungen auszuschließen.

Ist eine Selbstbeteiligung sinnvoll? Wie hoch sollte sie sein?

Die Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung stellt ein wichtiges Instrument zur Beitragsstabilisierung dar. Die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer kann die Höhe der Selbstbeteiligung wählen, wobei in der Regel gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger der monatliche Aufwand zur Krankenversicherung.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es günstig, eine geringe Selbstbeteiligung oder gar einen Tarif ohne jegliche Beteiligung zu wählen, da die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit max. 50 % an dem tatsächlichen Beitragsaufkommen beteiligt. Für Selbstständige hingegen ist es meist vorteilhaft, eine höhere Selbstbeteiligung zu wählen. Im Hinblick auf eine mögliche Beitragsrückerstattung und die Minimierung der anfallenden Kosten des Gewerbebetriebs ist dies ein nicht zu unterschätzender Faktor.

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