Warum ist eine Bürgschaftsurkunde erforderlich?
Die Bürgschaftsurkunde garantiert dem Vermieter, dass er im Schadenfall vom Bürgschaftsgeber die geforderte Kautionssumme „auf erstes Anfordern“ erhält.
Der Umzug in eine neue Wohnung ist Grund zur Freude, bringt aber häufig hohe Kosten mit sich. Wenn der neue Vermieter die Zahlung einer teuren Mietkaution verlangt, bedeutet das für die meisten Haushalte eine finanzielle Doppelbelastung zum ungünstigsten Zeitpunkt: Denn das Geld wird in aller Regel für den Umzug selbst oder die Einrichtung der neuen Wohnung gebraucht. Mit der Basler Mietkautionsversicherung bleiben Sie finanziell flexibel, denn wir verbürgen uns Ihrem Vermieter gegenüber für den geforderten Betrag. Zu einer niedrigen jährlichen Prämie (nur 4,7% der Kautionssumme, mindestens 45 Euro p.a.).
Die Bürgschaftsurkunde garantiert dem Vermieter, dass er im Schadenfall vom Bürgschaftsgeber die geforderte Kautionssumme „auf erstes Anfordern“ erhält.
Nach Ihrem Online-Abschluss wird der Versicherungsschein sofort verschickt. Die Bürgschaftsurkunde wird rechtzeitig zum Mietbeginn verschickt – wahlweise per E-Mail oder Post.
Bürgschaftsgläubiger ist entweder der Vermieter und/oder Verwalter. Der Bürgschaftsgläubiger ist berechtigt, die Kaution abzurufen bzw. die Basler aus der Bürgschaft zu befreien.
Wenn der Vermieter nach dem Auszug des Mieters einen Schaden an der Wohnung feststellt und zum Beispiel Schönheitsreparaturen ausführen lassen muss, begleicht ihm die Basler die anfallenden Kosten und fordert diese anschließend vom Mieter zurück.