Wann werden die Leistungen erbracht?
Die Assistance-Leistungen können bei einer Hilfebedürftigkeit nach einem Unfall in Anspruch genommen werden. Das Reha-Management und die speziellen Therapie-Leistungen treten dann in Kraft, wenn Sie es am meisten brauchen: nach einer schweren Unfallverletzung wie beispielsweise einer Waden-/Schienbeinfraktur, Oberschenkelhalsbruch, Kreuzbandriss oder Schädelhirntrauma ab II. Grades.
Zusätzlich können Sie vereinbaren, dass Sie die Leistungen auch nach bestimmten schweren Erkrankungen und medizinischen Eingriffen in Anspruch nehmen können. Der Basler ReAktivierer rundet so die Leistungen Ihrer Basler Unfallversicherung optimal ab.